Compliance[01]DPP
SAGAS Compliance
Batteriepässe, die Sie selbst einrichten.
Nach Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 muss ab dem 18. Februar 2027 jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene LV-Batterie, Elektrofahrzeugbatterie und Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh über eine elektronische Akte („Batteriepass“) verfügen; Art. 77 Abs. 4 knüpft die Verantwortung an den Wirtschaftsakteur, der sie in Verkehr bringt. Anhand von Anhang XIII geprüft, gehostet und im EU-Register registriert, zu veröffentlichten Preisen.
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