SAGAS Compliance

Batteriepässe, die Sie selbst einrichten: ohne Berater, ohne Vertriebstermin. Anhand von Anhang XIII geprüft, über den aufgedruckten QR-Code abrufbar und im EU-Register registriert.

STICHTAG 18. FEB. 2027 · 190 TAGE · EV · LV · INDUSTRIE >2 kWh

Ein Smartphone mit einem gehosteten Batteriepass: EU Digital Product Passport für eine LV-Batterie mit Feldern nach Anhang XIII, registriert im EU-Register

Der Pass, erklärt.

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Eine Akte pro Batterie

Jede betroffene LV-Batterie, Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie benötigt eine eigene elektronische Akte: Identität, Chemie, Kapazität, CO2-Fußabdruck, Rezyklatgehalt. Pro Batterie, nicht pro Modell.ART. 77 ABS. 1 · ANHANG XIII

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Hinter einem QR-Code

Ein aufgedruckter QR-Code führt zur Passseite der Batterie. Öffentlich zugängliche Angaben sind für alle einsehbar; weitere Angaben sind notifizierten Stellen, Marktaufsichtsbehörden und der Kommission vorbehalten oder setzen ein berechtigtes Interesse voraus.ART. 77 ABS. 3 · ART. 13 ABS. 6

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Im EU-Register

Die individuelle Kennung wird im digitalen Register der Europäischen Kommission hinterlegt (live seit dem 20. Juli 2026). Ab dem 18. Februar 2027 dürfen betroffene Batterien ohne Batteriepass weder in Verkehr gebracht noch in Betrieb genommen werden.ART. 77 ABS. 10

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Über den Lebenszyklus aktuell

Kein einmaliger Papierkram: Der Batteriepass bleibt über die gesamte Lebensdauer der Batterie online und aktuell. Aktualisierungen, Versionierung und Änderungshistorie sind die laufende Aufgabe.ART. 77 ABS. 4, 7

Sie kaufen Ihre Packs in Asien? Der Pass ist Ihre Sache.

Die Pflicht trifft denjenigen, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Bei einem EU-Hersteller liegt sie beim Hersteller. Bei importierten Packs liegt sie bei Ihnen als Einführer, nicht bei Ihrem Lieferanten (Verordnung (EU) 2023/1542). Die Umsetzung dürfen Sie übertragen, die Verantwortung nicht.

Bereit vor Februar 2027.

Der Check bleibt kostenlos: 12 Fragen, etwa 3 Minuten, ohne Registrierung, auf Englisch. Ihr Lückenbericht erscheint direkt im Browser, sortiert nach Vorlaufzeit. Lieber im Gespräch? Vereinbaren Sie eine kostenlose 20-minütige Lückenanalyse.

Beispiel eines Readiness-Berichts: Bereiche nach Anhang XIII mit den Status bereit, teilweise und Lücke, zitiert nach Artikel

Die Fragen, die alle stellen.

Ist der Batteriepass wirklich verpflichtend?

Ja. Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien (etwa in E-Bikes und E-Scootern) und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, benötigen jeweils einen digitalen Batteriepass (Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 77 Abs. 1). Die Pflicht gilt pro Batterie, nicht pro Modell.

Wir importieren unsere Akkupacks aus Asien. Wen trifft die Pflicht?

Sie. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, ist der Einführer, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt, der verantwortliche Wirtschaftsakteur. Die Umsetzung können Sie schriftlich übertragen (Art. 77 Abs. 4), die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Gelten die Sorgfaltspflichten auch für uns?

Wahrscheinlich nicht. Die Sorgfaltspflichten gelten nicht für Wirtschaftsakteure mit einem Nettoumsatz von weniger als 40 Mio. EUR, sofern sie nicht zu einer Unternehmensgruppe gehören, die diese Schwelle zusammen überschreitet, und sie wurden durch die Verordnung (EU) 2025/1561 auf den 18. August 2027 verschoben. Ein Vorschlag, die Schwelle auf 150 Mio. EUR anzuheben, wird noch verhandelt; behandeln Sie die Grenze als aktuell, aber nicht als endgültig. Der Batteriepass selbst gilt unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße. Der kostenlose Readiness-Check zeigt Ihnen, was auf Sie zutrifft.

Wir liefern vor dem Stichtag aus. Sind wir damit raus?

Batterien, die vor dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, benötigen keinen Pass. Alles, was ab diesem Datum in Verkehr gebracht wird, benötigt einen, auch neue Einheiten von Modellen, die Sie heute schon verkaufen.

Was passiert, wenn wir nicht rechtzeitig fertig sind?

Ab dem 18. Februar 2027 dürfen betroffene Batterien ohne Batteriepass nicht in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden (Art. 77 Abs. 1): Der Stichtag blockiert Lieferungen, nicht nur Papierkram. Durchsetzung und Sanktionen regeln die Mitgliedstaaten.

Kann das nicht unser Berater übernehmen?

Ein Berater kann die Daten einmalig zusammenstellen. Der Pass ist aber ein lebendes Dokument: Er muss online bleiben, aktuell bleiben und im EU-Register geführt werden. SAGAS Compliance übernimmt diesen laufenden Teil. Der kostenlose Check zeigt Ihnen außerdem, welche Informationen Sie demjenigen bereitstellen, der die erstmalige Zusammenstellung übernimmt.

Was ist, wenn sich die Regeln wieder ändern?

Mehrere Durchführungsrechtsakte stehen noch aus. Für jeden Pass auf SAGAS ist dokumentiert, unter welchem Regelstand er ausgestellt wurde; ändern sich die Schemata, werden die Pässe aktualisiert. EUR-Lex zu beobachten ist unsere Aufgabe, nicht Ihre.

Warum zahlen, wenn es kostenlose DPP-Tools gibt?

Die meisten kostenlosen Tools erzeugen eine Pass-Webseite und hören dort auf. Sie prüfen die Felder aus Anhang XIII nicht und registrieren nichts im EU-Register, und genau darauf kommt es bei Batterien an. Der Check bleibt kostenlos; bezahlt wird die Registrierung und der Betrieb.

Was kostet das?

Die Preise liegen zwischen 19 und 149 EUR pro Monat und stehen öffentlich auf der Website, ohne Angebotsformular und ohne Vertriebstermin. Die Lückenanalyse ist ein freiwilliges Zusatzangebot. Der Readiness-Check bleibt in jedem Fall kostenlos.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Pflichten anhand der Verordnung (EU) 2023/1542 und ihrer Durchführungsrechtsakte auf EUR-Lex oder lassen Sie sich rechtlich beraten. Quellen geprüft am 12. August 2026.

SAGAS / COMPLIANCEBATTERIEPÄSSEVERORDNUNG (EU) 2023/1542 · ANHANG XIII