SAGAS Compliance

Batteriepässe, die Sie selbst einrichten: ohne Berater, ohne Vertriebstermin. Anhand von Anhang XIII geprüft, über den aufgedruckten QR-Code abrufbar und im EU-Register registriert.

STICHTAG 18. FEB. 2027 · 144 TAGE · EV · LV · INDUSTRIE >2 kWh

Ein Smartphone mit einem gehosteten Batteriepass: EU Digital Product Passport für eine LV-Batterie mit Feldern nach Anhang XIII, registriert im EU-Register

Der Pass, erklärt.

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Eine Akte pro Batterie

Art. 77 Abs. 1 lautet: Ab dem 18. Februar 2027 muss jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene LV-Batterie, Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie über eine elektronische Akte („Batteriepass“) verfügen.ART. 77 ABS. 1 · ANHANG XIII

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Hinter einem QR-Code

Art. 77 Abs. 3 Unterabs. 1 lautet: Der Batteriepass ist über den in Artikel 13 Absatz 6 genannten QR-Code abrufbar, der mit einer individuellen Kennung verknüpft ist, die der Batterie von dem Wirtschaftsakteur, der sie in Verkehr bringt, zugewiesen wird.ART. 77 ABS. 3 · ART. 13 ABS. 6

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Bereit für das Register

Art. 77 Abs. 10 regelt, dass der Wirtschaftsteilnehmer, der die Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, die individuelle Kennung in das Register nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1781 hochlädt. Das Register der Europäischen Kommission ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb. Ab dem 18. Februar 2027 dürfen betroffene Batterien ohne Batteriepass weder in Verkehr gebracht noch in Betrieb genommen werden: Art. 13 Abs. 6 Buchst. a verlangt ab diesem Tag den Zugang zum Batteriepass über den QR-Code, und Art. 5 Abs. 1 Buchst. b macht die Anforderungen des Kapitels III zur Bedingung für das Inverkehrbringen.ART. 77 ABS. 10

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Über den Lebenszyklus aktuell

Kein einmaliger Papierkram: Der Batteriepass bleibt über die gesamte Lebensdauer der Batterie online und aktuell. Aktualisierungen, Versionierung und Änderungshistorie sind die laufende Aufgabe.ART. 77 ABS. 4, 7

Sie kaufen Ihre Packs in Asien? Der Pass ist Ihre Sache.

Die Pflicht trifft denjenigen, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Bei einem EU-Hersteller liegt sie beim Hersteller. Bei importierten Packs liegt sie bei Ihnen als Einführer, nicht bei Ihrem Lieferanten (Verordnung (EU) 2023/1542). Die Umsetzung dürfen Sie übertragen, die Verantwortung nicht.

Bereit vor Februar 2027.

Der Check bleibt kostenlos: 12 Fragen, etwa 3 Minuten, ohne Registrierung, auf Englisch. Ihr Lückenbericht erscheint direkt im Browser, sortiert nach Vorlaufzeit. Lieber im Gespräch? Vereinbaren Sie eine kostenlose 20-minütige Lückenanalyse. Pläne und Preise ansehen.

Beispiel eines Readiness-Berichts: Bereiche nach Anhang XIII mit den Status bereit, teilweise und Lücke, zitiert nach Artikel

Die Fragen, die alle stellen.

Ist der Batteriepass wirklich verpflichtend?

Ja, die Verordnung (EU) 2023/1542 sieht ihn vor: Nach Art. 77 Abs. 1 muss ab dem 18. Februar 2027 jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene LV-Batterie, Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie über eine elektronische Akte („Batteriepass“) verfügen. Art. 77 Abs. 2 unterscheidet dabei zwischen Angaben zum Batteriemodell und Angaben zur einzelnen Batterie, und Anhang XIII führt auf, welche Angaben das sind.

Wir importieren unsere Akkupacks aus Asien. Wen trifft die Pflicht?

Art. 77 Abs. 4 knüpft die Verantwortung an den Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt: Er stellt sicher, dass die im Batteriepass enthaltenen Informationen korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind, und kann anderen Akteuren schriftlich die Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln. Wer eine Batterie in Verkehr bringt, bestimmt Art. 3 Abs. 1: Nr. 16 definiert das Inverkehrbringen als die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem Unionsmarkt, Nr. 64 den Einführer als die in der Union niedergelassene Person, die eine Batterie aus einem Drittland in Verkehr bringt.

Gelten die Sorgfaltspflichten auch für uns?

Art. 47 nimmt Wirtschaftsakteure vom Kapitel zu den Sorgfaltspflichten aus, die im vorletzten Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von weniger als 40 Mio. EUR erzielt haben und keiner Gruppe angehören, die den Grenzwert von 40 Mio. EUR auf konsolidierter Basis überschreitet. Die Anwendung dieser Pflichten wurde durch die Verordnung (EU) 2025/1561 auf den 18. August 2027 verschoben, und ein Vorschlag, den Grenzwert auf 150 Mio. EUR anzuheben, wird noch verhandelt; behandeln Sie beides als aktuell, aber nicht als endgültig. Für den Batteriepass stellt Art. 77 Abs. 1 dagegen auf Batteriekategorie und Zeitpunkt ab, nicht auf die Größe des Unternehmens. Der kostenlose Readiness-Check zeigt Ihnen, was auf Sie zutrifft.

Wir liefern vor dem Stichtag aus. Sind wir damit raus?

Batterien, die vor dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, benötigen keinen Pass. Alles, was ab diesem Datum in Verkehr gebracht wird, benötigt einen, auch neue Einheiten von Modellen, die Sie heute schon verkaufen.

Was passiert, wenn wir nicht rechtzeitig fertig sind?

Ab dem 18. Februar 2027 darf eine betroffene Batterie ohne Batteriepass weder in Verkehr gebracht noch in Betrieb genommen werden: Art. 13 Abs. 6 Buchst. a verlangt ab diesem Tag den Zugang zum Batteriepass über den QR-Code, und Art. 5 Abs. 1 Buchst. b macht die Anforderungen des Kapitels III zur Bedingung für das Inverkehrbringen. Sanktionen regeln nach Art. 93 die Mitgliedstaaten; sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Für Einführer lautet Art. 41 Abs. 1: Die Einführer bringen eine Batterie nur dann in Verkehr, wenn sie den Anforderungen der Artikel 6 bis 10 und 12, 13 und 14 genügt.

Kann das nicht unser Berater übernehmen?

Ein Berater kann die Daten einmalig zusammenstellen. Der Pass ist aber ein lebendes Dokument: Er muss online bleiben, aktuell bleiben und im EU-Register geführt werden. SAGAS Compliance übernimmt diesen laufenden Teil. Der kostenlose Check zeigt Ihnen außerdem, welche Informationen Sie demjenigen bereitstellen, der die erstmalige Zusammenstellung übernimmt.

Was ist, wenn sich die Regeln wieder ändern?

Mehrere Durchführungsrechtsakte stehen noch aus. Für jeden Pass auf SAGAS ist dokumentiert, unter welchem Regelstand er ausgestellt wurde; ändern sich die Schemata, werden die Pässe aktualisiert. EUR-Lex zu beobachten ist unsere Aufgabe, nicht Ihre.

Warum zahlen, wenn es kostenlose DPP-Tools gibt?

Die meisten kostenlosen Tools erzeugen eine Pass-Webseite und hören dort auf. Sie prüfen Ihre Daten nicht gegen die Felder aus Anhang XIII, und das Ergebnis wirkt vollständig, bis es jemand genau liest. Bezahlt wird ein gehosteter Pass, der gegen den tatsächlichen Attributsatz geprüft ist, dessen Lücken benannt statt aufgerundet werden, und hinter dem ein signierter Datensatz steht. Die Registrierung kommt an dem Tag dazu, an dem die Kommission die Batterieregistrierung öffnet; vorher kann niemand registrieren, was auch immer behauptet wird.

Was kostet das?

Die Preise beginnen bei 49 EUR pro Monat und stehen öffentlich auf der Website, ohne Angebotsformular und ohne Vertriebstermin. Die Lückenanalyse ist ein freiwilliges Zusatzangebot. Der Readiness-Check bleibt in jedem Fall kostenlos.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Pflichten anhand der Verordnung (EU) 2023/1542 und ihrer Durchführungsrechtsakte auf EUR-Lex oder lassen Sie sich rechtlich beraten. Quellen geprüft am 12. August 2026.

SAGAS / COMPLIANCEBATTERIEPÄSSEVERORDNUNG (EU) 2023/1542 · ANHANG XIII