Der Stichtag für den Batteriepass, erklärt
Was die Verordnung (EU) 2023/1542 zum 18. Februar 2027 tatsächlich verlangt, wen sie verpflichtet und was jede Batterie braucht, belegt mit dem jeweiligen Artikel.
Am 18. Februar 2027 greift in der EU eine harte Regel: Bestimmte Batterien dürfen ohne eigenen digitalen Batteriepass weder in Verkehr gebracht noch in Betrieb genommen werden.VERORDNUNG (EU) 2023/1542, ART. 77 ABS. 1
Wen die Pflicht trifft
Drei Batteriekategorien fallen in den Anwendungsbereich:
- Elektrofahrzeugbatterien: Traktionsbatterien von Elektrofahrzeugen.
- LV-Batterien: Batterien für leichte Verkehrsmittel, etwa in E-Bikes, E-Scootern und Ähnlichem.
- Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh: einschließlich stationärer Speicher.
Zwei Details werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens zählt nicht nur das Inverkehrbringen, sondern auch die Inbetriebnahme. Eine Batterie, die Sie in der EU einbauen und betreiben, fällt unter die Pflicht, auch wenn sie nie einen Checkout durchläuft. Zweitens gilt die Pflicht je Batterie, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht wird, einschließlich neuer Einheiten von Modellen, die Sie heute schon anbieten.ART. 77 ABS. 1
Was jede Batterie braucht
Eine individuelle Kennung hinter einem aufgedruckten QR-Code, die zum eigenen Pass genau dieser Batterie führt. Pro Batterie, nicht pro Modell.ART. 77 ABS. 3 · ART. 13 ABS. 6
Der Pass trägt den Datensatz aus Anhang XIII: rund neunzig Angaben zu Identität, Chemie, CO2-Fußabdruck, Rezyklatgehalt, Leistung und Haltbarkeit sowie zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Ein Teil davon ist öffentlich zugänglich, ein anderer bleibt notifizierten Stellen und Marktaufsichtsbehörden vorbehalten oder setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Der Pass muss also unterschiedlichen Lesern unterschiedliche Ansichten ausliefern.ANHANG XIII · ART. 77 ABS. 2
Die Punkte mit langem Vorlauf
- CO2-Fußabdruck: eine Erklärung je Batteriemodell und je Erzeugerbetrieb. Die zugrunde liegenden Lebenszyklusdaten zusammenzutragen ist erfahrungsgemäß der langsamste Einzelposten.ART. 7
- Rezyklatgehalt: dokumentierte Anteile für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei, mit Einführung ab August 2028 (LV-Batterien ab 2033). Datenanfragen bei Lieferanten laufen langsam. Stellen Sie sie deshalb früh.ART. 8
- Sorgfaltspflichten: Ein Feld im Pass speist sich aus dem Bericht zur Lieferkette. Das Kapitel zu den Sorgfaltspflichten gilt ab dem 18. August 2027 und nimmt Wirtschaftsakteure mit einem Nettoumsatz von weniger als 40 Mio. EUR aus. Prüfen Sie, ob es Sie überhaupt trifft.ART. 52 ABS. 3 · ART. 47 · VERORDNUNG (EU) 2025/1561
Wo er hinterlegt wird
Die Kennungen der Pässe werden im zentralen Register der Europäischen Kommission hinterlegt, damit Behörden eine Batterie nachschlagen können. Registerzugang und Upload-Tests gehören deutlich vor Februar in Ihren Plan.ART. 77 ABS. 10
Was in diesem Quartal ansteht
Klären Sie den Anwendungsbereich, gleichen Sie Ihren Zeitplan für das Inverkehrbringen mit dem Stichtag ab und beginnen Sie mit den Punkten, die den längsten Vorlauf haben. Der kostenlose Readiness-Check (auf Englisch) macht daraus in etwa drei Minuten einen priorisierten Lückenbericht. Ohne Registrierung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Pflichten anhand der zitierten Verordnungen auf EUR-Lex oder lassen Sie sich rechtlich beraten. Quellen geprüft am 30. Juli 2026.